Manchmal braucht ein Mensch Unterstützung, weil Krankheit oder Behinderung es schwer machen, Behördenpost, Verträge oder wichtige Entscheidungen allein zu bewältigen. Genau dafür gibt es die rechtliche Betreuung. Sandra Wedeking begleitet Menschen dabei seit 2020 als registrierte Berufsbetreuerin.
Rechtliche Betreuung heißt: Eine Person übernimmt auf Anordnung des Betreuungsgerichts die rechtliche Besorgung von Angelegenheiten, die ein volljähriger Mensch krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst regeln kann (§ 1814 Abs. 1 BGB). Das ist Hilfe und keine Entmündigung. Gegen den freien Willen eines Menschen darf keine Betreuung eingerichtet werden (§ 1814 Abs. 2 BGB).
Das Gesetz verlangt, dass eine Betreuung erforderlich ist. Lassen sich die Angelegenheiten ebenso gut durch eine Vollmacht oder andere Hilfen regeln, wird keine Betreuerin bestellt (§ 1814 Abs. 3 BGB). Ob das im Einzelfall so ist, entscheidet das Betreuungsgericht.
Im Mittelpunkt stehen die Wünsche der betreuten Person. Die Betreuerin soll sie kennenlernen, ihnen entsprechen und bei der Umsetzung unterstützen (§ 1821 Abs. 2 BGB). Sie soll außerdem zur Selbstständigkeit ermutigen und nur dann vertreten, wenn es nötig ist (§ 1821 Abs. 1 BGB). Dazu gehört auch, dass sie regelmäßig persönlich Kontakt hält und alles gemeinsam bespricht (§ 1821 Abs. 5 BGB).
Sandra Wedeking ist Rechtsanwältin und seit 2020 als registrierte Berufsbetreuerin zugelassen und tätig.
Sie erreichen uns
jederzeit per E-Mail
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag, Mittwoch und Freitag: 09:30 bis 11:30 Uhr.
Während der offenen Sprechstunde besteht keine telefonische Erreichbarkeit des Betreuungsbüros.
Quellen: §§ 1814, 1821 BGB, gesetze-im-internet.de. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie erreichen uns für
PERSÖNLICHE Terminabsprachen
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr und
Dienstag sowie Donnerstag
von 14:00 bis 16:30
TELEFONISCH
erreichen Sie uns
Montag bis Freitag
von 9:30 bis 11:30 Uhr und
Dienstag sowie Donnerstag
von 14:00 bis 16:00 Uhr.